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Pharmarecht

Pharmarecht

Im Bereich Pharma bietet Herr Prof. Dr. Finn Vorträge zu arzneimittel- und heilmittelwerberecht-lichen Themen an. Darüber hinaus werden rechtswissenschaftliche Gutachten zu diesem Themenkomplex einschließlich der berufs- und wettbewerbsrechtlichen Bezüge erstattet.

Auch bietet Herr Prof. Dr. Finn seine Expertise im Bereich der Freiwilligen Selbstkontrolle an. Zahlreiche pharmazeutische Unternehmen sind Mitglied in einem Verein, dessen Aufgabe die Freiwillige Selbstkontrolle im Pharmabereich ist. Seit 2004 überwacht etwa der FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.) die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen und Ärzten, Apothekern und weiteren Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe.

Der FSA sanktioniert gegebenenfalls Regelverstöße von Mitgliedsunternehmen und sog. unterworfenen Unternehmen. Grundlage hierfür sind Verhaltenskodizes sowie eine Verfahrensordnung, die der beim FSA eingerichteten Schiedsstelle erlaubt, unter anderem Unterlassungsverpflichtungen, Ordnungsgelder und/oder Geldstrafen festzusetzen. Darüber hinaus geht der FSA im Falle von Gesetzesverstößen auch gegen Nicht-Mitglieder zivilgerichtlich vor.

 

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